Fangbuch 

Fangbuch zum download für jedes Mitglied

Die Fangbücher sind jedes Jahr spätestens 1 Monat vor der Jahreshauptversammlung, auch wenn nichts gefangen wurde, bei den Gewässerwarten abzugeben! Bei nicht abgegebenem Fangbuch werden 5,00€ Strafgebühr mit dem nächsten Jahresbeitrag eingezogen.

Es werden nur vernünftig ausgefüllte Vordrucke des Fangbuches anerkannt!

Fangbuch Excel 

Fangbuch PDF

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