Fangbuch
Fangbuch zum download für jedes Mitglied
Die Fangbücher sind jedes Jahr spätestens 1 Monat vor der Jahreshauptversammlung, auch wenn nichts gefangen wurde, bei den Gewässerwarten abzugeben! Bei nicht abgegebenem Fangbuch werden 5,00€ Strafgebühr mit dem nächsten Jahresbeitrag eingezogen.
Es werden nur vernünftig ausgefüllte Vordrucke des Fangbuches anerkannt!